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Unser Leistungsumfang für Sie:
Wir helfen Ihnen schnell und jederzeit bei verstopften Rohren in Bad, WC, Küche, Drainagen etc. Auch bei verstopften Fallsträngen stehen wir Ihnen zur Seite. Teilweise oder totale Verstopfungen werden durch Ablagerungen verursacht. Diese Ablagerungen entstehen durch das im Rohr geförderte Medium. Jedes Rohr das sich also im täglichen Gebrauch befindet „wächst“ mit der Zeit zu. Es bilden sich sogenannte „Inkrustuierungen“. Bei der Rohrreinigung setzen wir Fräs- und Ausschleudertechniken ein oder wenden ein Hochdruckspülverfahren an. Dadurch werden die Ablagerungen schnell und zuverlässig beseitigt.
Kanal-TV-Untersuchung:
Um Ablagerungen, Verstopfungen oder Zerstörungen etc. festzustellen setzen wir modernste Kanal Kamerasysteme ein. Über das Untersuchungsergebnis erstellen wir Ihnen ein Schadensbericht. Auf Wunsch ergänzen wir diesen mit Fotos oder Videoaufzeichnungen (CD) und beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Kanalsanierung.
Notfallnummer: 0176-56300063
Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Defekte in privaten Abwasserleitungen
Der Zustand der teilweise etliche Jahrzehnte alten privaten Abwasserleitungen ist oftmals besorgniserregend. Über Leckagen kann mit Schadstoffen belastetes Abwasser ausdringen und das Grundwasser verunreinigen. Beim Grundstückseigentümer liegt die Verantwortung für die Dichtheit seiner Abwasserleitungen.
Allgemeines
Aus verschiedenen Untersuchungen sowohl in Hamburg als auch in anderen Bundesländern ist bekannt, dass ca. 30 bis über 50 % der privaten Abwasserleitungen Schäden aufweisen. Die Gesamtlänge der privaten Leitungen wird bundesweit mindestens doppelt so hoch wie diejenige des öffentlichen Netzes eingeschätzt. Offensichtlich ist demnach durch die Versickerung von Abwasser aus Leitungsundichtheiten ein erhebliches Schadenspotential für das Grundwasser gegeben. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet und stellt insbesondere in Wasserschutzgebieten ein Problem dar. Die Siele der öffentlichen Abwasseranlage in Wasserschutzgebieten wurden zwischenzeitlich mit großem finanziellen Aufwand saniert, die Sanierung der anderen öffentlichen Abwasseranlagen erfolgt, soweit notwendig, nach einem von der Hamburger Stadtentwässerung festgelegten Programm. Diese Anstrengungen sind aber letztlich nur dann im Sinne eines vorbeugenden Boden- und Gewässerschutzes wirkungsvoll, wenn auch die Undichtheiten in den privaten Leitungsnetzen beseitigt werden. Für die privaten Leitungen ist ebenfalls ein erheblicher Sanierungsbedarf gegeben. Pflichtig ist hierbei der jeweilige Eigentümer.
Um zu verhindern, dass diese bzw. andere Schadstoffe auch in den Untergrund und in das Grundwasser eindringen, sind dichte Abwasserleitungen unabdingbar.
Rechtliche Situation, Pflichten des Eigentümers
Grundsätzlich haben Leitungen zum Transport von Abwasser gemäß den Bestimmungen des Wasserrechts dicht zu sein. Hierüber hat der Eigentümer einen Nachweis zu erbringen. Als einschlägige Norm wurde 1997 die DIN 1986-30 als Technische Betriebsbestimmung für Entwässerungsanlagen eingeführt (§15 Absatz 2 Hamburgisches Abwassergesetz). Diese Norm ist damit verbindlich anzuwenden; sie regelt u.a. die Fristen, bis zu denen Dichtheitsnachweise von den Grundstückseigentümern zu erbringen sind, wobei Wasserschutzgebiete prioritär behandelt werden. Mit der aktualisierten Veröffentlichung am 05.12.2008 wurde der Zeitraum für die Wiederholungsprüfung für Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser in Wasserschutzgebieten generell auf 10 Jahre verlängert.
Im Einzelnen folgen daraus für Hamburg die weiter unten aufgeführten Termine, bis zu denen spätestens erstmals Dichtheitsnachweise zu erbringen sind. Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Nichtbefolgen dieser Vorschriften als Ordnungswidrigkeit gilt, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Sollten über undichte Leitungen Stoffe in den Untergrund gelangen, die zu Boden- oder Grundwasserverunreinigungen führen, kann sich der Eigentümer durch die Verletzung seiner Pflichten sogar strafbar machen.
Wo sind Dichtheitsnachweise einzureichen?
Neue Anlagen:
Die Dichtheitsnachweise für alle neuen Anlagen und Anlagenteile sind der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt unaufgefordert zu zusenden. Dies gilt für genehmigte Bauvorhaben ebenso wie für verfahrensfreie Vorhaben.
Vorhandene Anlagen:
Die Dichtheitsnachweisefür bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen sind von den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern aufzubewahren und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auf Verlangen vorzulegen (§ 17b Hamburgisches Abwassergesetz)
Untersuchungsmethoden
Dichtheitsuntersuchungen sind von anerkannten Fachbetrieben durchzuführen. Der Qualität und der fachgerechten Dokumentation der Untersuchungsergebnisse kommt eine große Bedeutung zu, da die in vielen Fällen nachfolgend erforderliche Sanierung auf diesen aufbaut.
Es wird zwischen der optischen Zustandserfassung – in der Regel mit einer Kanalfernsehanlage, auch Kamerabefahrung genannt – und der eigentlichen Dichtheitsprüfung unterschieden, die mit Wasser- oder Luftdruck vorgenommen wird. Für Leitungen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser transportiert wird, ist im Normalfall die optische Zustandserfassung ausreichend.
Zum Ergebnis der Untersuchung sagt die DIN 1986-30: Sanierungsarbeiten sind erforderlich, wenn bei der Dichtheitsprüfung Undichtheiten oder bei der optischen Inspektion sichtbare Schäden festgestellt werden, die unter Berücksichtigung der Standsicherheit, Betriebsbedingungen sowie insbesondere der Schutzziele Boden und Grundwasser als notwendig anzusehen sind.
Sanierungsmöglichkeiten
Das geeignete Sanierungsverfahren ist von Umfang und Art der festgestellten Schäden sowie der Zugänglichkeit abhängig. Vielfach ist eine Sanierung ohne Aufgraben der Leitung möglich. Bei Einzelschäden können Injektionsverfahren, Roboterverfahren und partielle Liner zum Einsatz kommen. Größere Schäden können durch das Einziehen von Linern über die Inspektionsöffnungen abgedichtet werden. Bei sehr umfangreichen Schäden und Unzugänglichkeiten muss möglicherweise die gesamte Leitung erneuert werden.